Förderung für Sanierung 2026: BAFA, KfW und iSFP erklärt

Welche Zuschüsse es gibt, wie Sie sie beantragen – und warum ein Sanierungsfahrplan doppelt lohnt.

Fördermittel können die Kosten einer Sanierung erheblich senken – wenn man sie rechtzeitig beantragt und die Voraussetzungen kennt. Das Fördersystem in Deutschland ist leistungsfähig, aber nicht gerade übersichtlich: BAFA, KfW, BEG, iSFP, § 35c – hinter den Kürzeln stecken konkrete Programme mit konkretem Geld. Hier sortieren wir das für Sie.

Die drei wichtigsten Förderwege

Förderweg Was wird gefördert? Zuschuss Voraussetzung
BAFA – Einzelmaßnahmen (BEG EM) Dämmung, Fenster, Sonnenschutz, Lüftung 15–20 % der Kosten Energieberater muss eingebunden sein
KfW 458 – Heizungsförderung Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Anschluss Wärmenetz 30–70 % der Kosten Antrag vor Auftragsvergabe, BzA erforderlich
§ 35c EStG – Steuerliche Förderung Energetische Maßnahmen (alternativ zu BAFA/KfW) 20 % über 3 Jahre absetzbar Nur für selbstgenutztes Wohneigentum, Gebäude >10 Jahre

BAFA-Förderung: Gebäudehülle und Anlagentechnik

Was gefördert wird

Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle (Außenwanddämmung, Dachdämmung, Kellerdeckendämmung, Fenstertausch) und an der Anlagentechnik (Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Optimierung bestehender Heizungen – nicht der Heizungstausch selbst, der läuft über die KfW). Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Kosten.

Der iSFP-Bonus: +5 % und doppelte Obergrenze

Wer vor der Sanierung einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt und die Maßnahmen daraus umsetzt, bekommt 5 Prozentpunkte mehr Förderung – also 20 % statt 15 %. Noch wichtiger: Die förderfähige Kostenhöchstgrenze verdoppelt sich von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr. Bei einem Einfamilienhaus mit 50.000 € Sanierungskosten bedeutet das: 10.000 € Zuschuss statt 4.500 € ohne iSFP.

Kosten und Zuschuss für den iSFP

Die Energieberatung für einen iSFP kostet brutto ca. 1.800–2.500 € je nach Gebäudegröße. Die BAFA bezuschusst 50 % davon – bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 650 €, ab drei Wohneinheiten maximal 850 €. Der Eigenanteil liegt damit bei rund 1.000–1.500 €. Angesichts der höheren Förderung bei Umsetzung der Maßnahmen rechnet sich das fast immer.

So läuft der Antrag
  1. Energieberater beauftragen und Maßnahmen planen.
  2. Energieberater erstellt die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA).
  3. Antrag im BAFA-Online-Portal stellen (vor Beginn der Arbeiten!).
  4. Nach Bewilligung: Maßnahme umsetzen.
  5. Technische Projektbeschreibung (TPB) durch Energieberater einreichen.
  6. Zuschuss wird ausgezahlt.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Umsetzung gestellt werden. Eine unterschriebene Auftragserteilung an ein Handwerksunternehmen gilt bereits als Beginn.

KfW-Heizungsförderung (Programm 458)

Grundförderung: 30 %

Die Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten steht allen Eigentümern selbstgenutzter Wohngebäude offen. Förderfähig sind Kosten bis 30.000 € – das ergibt maximal 9.000 € Zuschuss.

Klimageschwindigkeitsbonus: +20 %

Wer eine funktionierende Öl-, Gas- oder Kohleheizung (mindestens 20 Jahre alt oder Öl/Kohle unabhängig vom Alter) durch eine klimafreundliche Anlage ersetzt, erhält zusätzlich 20 %. Dieser Bonus sinkt schrittweise: Ab 2029 nur noch 17 %, ab 2031 nur noch 14 %.

Einkommensbonus: +30 %

Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 € erhalten zusätzlich 30 %. Die Boni sind kumulierbar, der Gesamtfördersatz ist aber auf 70 % gedeckelt.

Neue Anforderung 2026: Lärmschutz bei Luftwärmepumpen

Seit Januar 2026 werden Luft-Wasser-Wärmepumpen nur noch gefördert, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts mindestens 10 dB unter den Grenzwerten der europäischen Ökodesign-Verordnung liegen. Achten Sie bei der Geräteauswahl darauf – wir beraten Sie gern.

Steuerliche Förderung nach § 35c EStG

Alternativ zur BAFA-/KfW-Förderung können Eigentümer selbstgenutzter Immobilien energetische Maßnahmen steuerlich geltend machen. Absetzbar sind 20 % der Kosten, verteilt über drei Jahre (7 % / 7 % / 6 %). Maximum: 40.000 € pro Objekt. Der Vorteil: Kein Antrag vorab nötig, keine Bewilligung abwarten. Der Nachteil: Die Steuerermäßigung ist in der Regel geringer als die direkte Förderung – und sie lässt sich nicht mit BAFA/KfW kombinieren. Für die meisten unserer Kunden ist die direkte Förderung der bessere Weg.

Unser Rat

Förderung ist kein Hexenwerk – aber die Reihenfolge muss stimmen: Erst Energieberatung, dann Förderantrag, dann Auftrag. Wer das umdreht, verliert Geld. Als Architekturbüro mit eigener Energieberatung kümmern wir uns um beides: Sanierungsfahrplan und Förderanträge. Sie müssen sich nicht durch die Formulare kämpfen.

Lassen Sie uns ins Gespräch kommen

Sie planen eine Sanierung und möchten die passenden Fördermittel einsetzen? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Kontakt aufnehmen

Alle Angaben zu Förderprogrammen beziehen sich auf den Stand Frühjahr 2026. Förderbedingungen und -sätze können sich ändern. Verbindliche Informationen finden Sie auf bafa.de und kfw.de. Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Beratung.
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