Fördermittel können die Kosten einer Sanierung erheblich senken – wenn man sie rechtzeitig beantragt und die Voraussetzungen kennt. Das Fördersystem in Deutschland ist leistungsfähig, aber nicht gerade übersichtlich: BAFA, KfW, BEG, iSFP, § 35c – hinter den Kürzeln stecken konkrete Programme mit konkretem Geld. Hier sortieren wir das für Sie.
Die drei wichtigsten Förderwege
| Förderweg | Was wird gefördert? | Zuschuss | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| BAFA – Einzelmaßnahmen (BEG EM) | Dämmung, Fenster, Sonnenschutz, Lüftung | 15–20 % der Kosten | Energieberater muss eingebunden sein |
| KfW 458 – Heizungsförderung | Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Anschluss Wärmenetz | 30–70 % der Kosten | Antrag vor Auftragsvergabe, BzA erforderlich |
| § 35c EStG – Steuerliche Förderung | Energetische Maßnahmen (alternativ zu BAFA/KfW) | 20 % über 3 Jahre absetzbar | Nur für selbstgenutztes Wohneigentum, Gebäude >10 Jahre |
BAFA-Förderung: Gebäudehülle und Anlagentechnik
Was gefördert wird
Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle (Außenwanddämmung, Dachdämmung, Kellerdeckendämmung, Fenstertausch) und an der Anlagentechnik (Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Optimierung bestehender Heizungen – nicht der Heizungstausch selbst, der läuft über die KfW). Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Kosten.
Der iSFP-Bonus: +5 % und doppelte Obergrenze
Wer vor der Sanierung einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt und die Maßnahmen daraus umsetzt, bekommt 5 Prozentpunkte mehr Förderung – also 20 % statt 15 %. Noch wichtiger: Die förderfähige Kostenhöchstgrenze verdoppelt sich von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr. Bei einem Einfamilienhaus mit 50.000 € Sanierungskosten bedeutet das: 10.000 € Zuschuss statt 4.500 € ohne iSFP.
Kosten und Zuschuss für den iSFP
Die Energieberatung für einen iSFP kostet brutto ca. 1.800–2.500 € je nach Gebäudegröße. Die BAFA bezuschusst 50 % davon – bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 650 €, ab drei Wohneinheiten maximal 850 €. Der Eigenanteil liegt damit bei rund 1.000–1.500 €. Angesichts der höheren Förderung bei Umsetzung der Maßnahmen rechnet sich das fast immer.
So läuft der Antrag
- Energieberater beauftragen und Maßnahmen planen.
- Energieberater erstellt die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA).
- Antrag im BAFA-Online-Portal stellen (vor Beginn der Arbeiten!).
- Nach Bewilligung: Maßnahme umsetzen.
- Technische Projektbeschreibung (TPB) durch Energieberater einreichen.
- Zuschuss wird ausgezahlt.
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Umsetzung gestellt werden. Eine unterschriebene Auftragserteilung an ein Handwerksunternehmen gilt bereits als Beginn.
KfW-Heizungsförderung (Programm 458)
Grundförderung: 30 %
Die Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten steht allen Eigentümern selbstgenutzter Wohngebäude offen. Förderfähig sind Kosten bis 30.000 € – das ergibt maximal 9.000 € Zuschuss.
Klimageschwindigkeitsbonus: +20 %
Wer eine funktionierende Öl-, Gas- oder Kohleheizung (mindestens 20 Jahre alt oder Öl/Kohle unabhängig vom Alter) durch eine klimafreundliche Anlage ersetzt, erhält zusätzlich 20 %. Dieser Bonus sinkt schrittweise: Ab 2029 nur noch 17 %, ab 2031 nur noch 14 %.
Einkommensbonus: +30 %
Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 € erhalten zusätzlich 30 %. Die Boni sind kumulierbar, der Gesamtfördersatz ist aber auf 70 % gedeckelt.
Neue Anforderung 2026: Lärmschutz bei Luftwärmepumpen
Seit Januar 2026 werden Luft-Wasser-Wärmepumpen nur noch gefördert, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts mindestens 10 dB unter den Grenzwerten der europäischen Ökodesign-Verordnung liegen. Achten Sie bei der Geräteauswahl darauf – wir beraten Sie gern.
Steuerliche Förderung nach § 35c EStG
Alternativ zur BAFA-/KfW-Förderung können Eigentümer selbstgenutzter Immobilien energetische Maßnahmen steuerlich geltend machen. Absetzbar sind 20 % der Kosten, verteilt über drei Jahre (7 % / 7 % / 6 %). Maximum: 40.000 € pro Objekt. Der Vorteil: Kein Antrag vorab nötig, keine Bewilligung abwarten. Der Nachteil: Die Steuerermäßigung ist in der Regel geringer als die direkte Förderung – und sie lässt sich nicht mit BAFA/KfW kombinieren. Für die meisten unserer Kunden ist die direkte Förderung der bessere Weg.
Unser Rat
Förderung ist kein Hexenwerk – aber die Reihenfolge muss stimmen: Erst Energieberatung, dann Förderantrag, dann Auftrag. Wer das umdreht, verliert Geld. Als Architekturbüro mit eigener Energieberatung kümmern wir uns um beides: Sanierungsfahrplan und Förderanträge. Sie müssen sich nicht durch die Formulare kämpfen.